Die telefonische Beratung zum Bildungs- und Teilhabepaket findet in den Feriennicht statt.
13.11.2020
08.10.2020
! Bitte beachten!
Die Bildungs- und Teilhabeberatung
findet in den Ferien nicht statt.
Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag,
den 27.10.2020
von 8:30 Uhr bis 10 Uhr
im Jugendzentrum „Treffpunkt 34“
Mit freundlichen Grüßen Kornelia Niggemeier-Buthe Städtische Schulsozialarbeiterin der Jugendpflege Büren
21.08.2020
Bitte Beachten!
Offene Sprechstunde der städtischen Beratung zum Bildungs- und Teilhabepaket findet wieder statt.
Die Jugendpflege Büren freut sich darüber, dass die offenen Sprechstunden der städtischen Beratung zum Bildungs- und Teilhabepaket wieder angeboten werden können.
Frau Niggemeier-Buthe ist dienstags von 8:30 Uhr bis 10 Uhr und donnerstags von 16:30 Uhr bis 18 Uhr zu sprechen.
Die Besucher der Sprechstunden müssen aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und werden namentlich erfasst.
29.04.2020
Kinderzuschlag & Notfall-KiZ
Seit 1. Januar 2020 gelten andere gesetzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde dadurch erweitert.
Prüfen Sie Ihren Anspruch gegebenenfalls erneut.
(*KiZ-Lotse) Link weiter unten
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.
Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Verdienstausfälle. Um Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium deshalb einen Notfall-KiZ gestartet.
Für den Notfall-KiZ wird der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt.
Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung.
Es kann sich also lohnen, nach dem 1. April einen Antrag auf Notfall-KiZ zu stellen, wenn es bereits im März zu nicht unerheblichen Verdienstausfällen gekommen ist.
Die Regelungen zum Notfall-KiZ sollen als Teil eines Sozialschutz-Paketes bis zum 29. März in Kraft treten. Gelten soll die Regelung befristet bis zum 30. September 2020.
Am 3. Mai 2019 ist das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) verkündet worden.
Das Starke-Familien-Gesetz stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert.
Zum 1. August 2019 wird das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert:
Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren dynamisiert.
Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg.
Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.
Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg.
Osterferien 2019
Die Sprechstunde zum Bildungs- und Teilhabepaket findet in den Ferien nicht statt.
Die nächste reguläre Sprechstunde findet am Dienstag, den 30. April 2019 im Jugendzentrum „Treffpunkt 34“ in Büren in der Bahnhofstraße 34 statt.
Frau Niggemeier-Buthe ist dort dienstags von 8:30 Uhr bis 10 Uhr und donnerstags von 16:30 Uhr bis 18 Uhr zu sprechen und telefonisch unter 02951 5735 erreichbar.